Sicherheit beim Fliegen: nicht immer muss man an Bord gehen

Posted by – Montag, 15. März 2010

 Airlines
Foto: Erich Westendarb/Pixelio Pixelio
Ein bisschen Angst fliegt immer mit- auch bei denen, die viel fliegen.
Und so fragt man sich manchmal (neben der Tatsache, dass man dann nicht sein Zielort erreichen würde): Muss ich eigentlich an Bord gehen, wenn ich kein gutes Gefühl bei der Maschine habe- wenn der Start sich verzögert und offentlich Mängel an der Maschine behoben werden?

Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Aktenzeichen: 52 C 1370/09), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift “ReiseRecht aktuell” berichtet.

Fazit: Pauschalurlauber müssen nicht in ein Flugzeug steigen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass die Maschine fluguntüchtig ist. Sie können in einem solchen Fall unter Umständen vom Reiseveranstalter sogar den kompletten Reisepreis zurückfordern.

Im konkreten Fall ging es um eine vereitelte Türkei-Reise. Wegen eines technischen Defekts hatte das Flugzeug eine Zwischenlandung in Wien eingelegt. Erst nach fast 14 Stunden Wartezeit sowie dem Einfliegen von Technikern und Ersatzteilen aus der Türkei konnte die Maschine wieder starten. Rund 40 Gäste gingen jedoch nicht wieder an Bord, darunter das Ehepaar, das vor Gericht zog.

Es meinte, eine Weiterreise mit dem reparierten Flugzeug sei nicht zumutbar gewesen. Das Gericht gab den Klägern Recht. Weil den Passagieren keinerlei Informationen über Art und Umfang des Defekts gegeben wurden, hätten die Urlauber “nicht ansatzweise Anhaltspunkte” zur Abschätzung ihres Risikos bei einem Weiterflug gehabt. Es könne in solchen Situationen nicht von Reisenden verlangt werden, dass sie “in blindem Vertrauen” in eine reparierte Maschine einsteigen. Vielmehr müsse den Touristen das Wesentliche über den Defekt und die Reparatur mitgeteilt werden. (dpa/tmn)


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